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Öffentliches Delisting-Erwerbsangebot der Elbe BidCo AG an die Aktionäre der ENCAVIS AG

 

Disclaimer – Rechtliche Hinweise

Sie versuchen den Bereich dieser Website zu betreten, den die Elbe BidCo AG ("Bieterin") zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot (das "Delisting-Angebot") zum Erwerb sämtlicher auf den Namen lautenden Stückaktien der ENCAVIS AG ("Encavis") vorgesehen hat.

Aktionäre der Encavis werden gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zu lesen und ihre Kenntnisnahme zu bestätigen, um auf die Internetseite mit den Inhalten zum Delisting-Angebot weitergeleitet zu werden.

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Am 6. Dezember 2024 hat die Bieterin ihre Entscheidung veröffentlicht, ein öffentliches Delisting-Angebot an die Aktionäre von Encavis (die "Encavis-Aktionäre") zu unterbreiten, um sämtliche auf den Namen lautenden Stückaktien der Encavis im Wege des Delisting-Angebots zu erwerben.

In diesem Bereich der Website werden Sie Bekanntmachungen, Dokumente und Informationen (insgesamt die "Informationen") bezüglich des Delisting-Angebots finden, einschließlich der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Delisting-Angebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes ("BörsG"). Nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden auch die Angebotsunterlage zum Delisting-Angebot und weitere Informationen zu dem Delisting-Angebot auf dieser Webseite veröffentlicht.

Das Delisting-Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Aktiengesellschaft, die u.a. an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Das Delisting-Angebot unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie bestimmten Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika (der "Vereinigten Staaten") zu grenzüberschreitenden Delisting- oder Übernahmeangeboten. Das Delisting-Angebot wird in den Vereinigten Staaten auf der Grundlage der so genannten Tier II Ausnahme von bestimmten Vorschriften des U.S. Securities Exchange Act von 1934 in seiner jeweils gültigen Fassung (der "Exchange Act") unterbreitet. Diese Ausnahme ermöglicht es einem Bieter, bestimmte materielle und verfahrensrechtliche Vorschriften des Exchange Act für Delisting- oder Übernahmeangebote dadurch zu erfüllen, dass er das Recht oder die Praxis seiner Heimatrechtsordnung befolgt, und befreit den Bieter von der Einhaltung bestimmter anderer Vorschriften des Exchange Act. Das Delisting-Angebot unterliegt daher in erster Linie den Veröffentlichungspflichten und anderen Vorschriften und Verfahrensregeln der Bundesrepublik Deutschland, die sich von denen der Vereinigten Staaten unterscheiden, einschließlich solcher im Hinblick auf das Abwicklungsverfahren und den Zeitpunkt der Zahlung.

Encavis-Aktionäre, die in den Vereinigten Staaten wohnhaft sind, sollten beachten, dass sich das Delisting-Angebot auf Wertpapiere einer Gesellschaft bezieht, die ein ausländischer privater Emittent im Sinne des Exchange Act ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act registriert sind. Das Delisting-Angebot unterliegt grundsätzlich den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetzen, Vorschriften und Verfahren, die sich von denen der Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit das Delisting-Angebot den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten unterliegt, gelten diese Gesetze ausschließlich für Encavis-Aktionäre in den Vereinigten Staaten, andere Person können Ansprüche nach diesen Gesetzen nicht geltend machen.

Bieterin behält sich vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere Encavis-Aktien außerhalb des Delisting-Angebots direkt oder indirekt börslich oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen, die anwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften, insbesondere diejenigen des WpÜG und des BörsG, eingehalten werden und der Angebotspreis sich nach Maßgabe des WpÜG erhöht, so dass dieser einer außerhalb des Delisting-Angebots gezahlten Gegenleistung entspricht, sofern diese höher ist als der Angebotspreis. Sollten solche Erwerbe stattfinden, werden Informationen über solche Erwerbe, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Encavis-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

DER ZUGANG ZU DIESEM BEREICH DER WEBSITE KÖNNTE NACH DEN WERTPAPIERGESETZEN BESTIMMTER RECHTSORDNUNGEN BESCHRÄNKT SEIN. DIESE MITTEILUNG ERFORDERT DIE BESTÄTIGUNG BESTIMMTER ASPEKTE, BEVOR SIE ZUGANG ZU DEN INFORMATIONEN ERHALTEN KÖNNEN. DIE INFORMATIONEN RICHTEN SICH NICHT AN PERSONEN UND SOLLEN NICHT FÜR PERSONEN ZUGÄNGLICH ZU SEIN, DIE IHREN WOHNSITZ IN EINER RECHTSORDNUNG HABEN, IN DER DIES EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN GESETZE DIESER RECHTSORDNUNG DARSTELLT.

DIE INFORMATIONEN WERDEN IM GUTEN GLAUBEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DIENEN INFORMATIONSZWECKEN SOWIE DER EINHALTUNG DER ANWENDBAREN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN UND ANFORDERUNGEN, UND IHRE VERFÜGBARKEIT UNTERLIEGT DEN UNTEN DARGELEGTEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN. DIE INFORMATIONEN SIND NICHT DAZU BESTIMMT EIN ANGEBOT ODER EINEN TEIL EINES ANGEBOTS ZUM VERKAUF VON ODER ZUR ANDERWEITIGEN VERFÜGUNG ÜBER WERTPAPIERE DARZUSTELLEN, STELLEN KEIN SOLCHES ANGEBOT ODER EINEN TEIL EINES ANGEBOTS DAR, UND STELLEN AUCH KEINE EINLADUNG ODER AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF ODER SONSTIGEN ERWERB VON WERTPAPIEREN DAR. PERSONEN, DIE ZUGANG ZU DIESEM ABSCHNITT DER WEBSITE ERHALTEN WOLLEN, VERSICHERN UND GEWÄHRLEISTEN GEGENÜBER DER BIETERIN, DASS SIE DIES LEDIGLICH ZU INFORMATIONSZWECKEN TUN.

Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots können von den auf dieser Website beschriebenen grundlegenden Informationen abweichen. Encavis-Aktionären wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht werden, da sie wichtige Informationen enthalten.

Sofern Encavis-Aktionäre ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, können sich für sie Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen ergeben, die nach einem anderen Recht als dem Recht ihres Wohnsitzlandes entstehen, da Encavis ihren Sitz in Deutschland hat und einige oder alle ihre Führungskräfte und Organmitglieder möglichweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land als dem Wohnsitzland der betroffenen Encavis-Aktionäre haben. Den Encavis-Aktionären ist es unter Umständen nicht möglich, ein ausländisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte bzw. Organmitglieder vor einem Gericht im Wohnsitzland der betroffenen Encavis-Aktionäre aufgrund von Verstößen gegen Gesetze des Wohnsitzlandes der jeweiligen Encavis-Aktionäre zu verklagen. Des Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben, ein ausländisches Unternehmen und dessen verbundene Unternehmen zu zwingen, sich einem im Wohnsitzland der Encavis-Aktionäre ergangenen Gerichtsurteil zu unterwerfen.

Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen und über diese Website abrufbaren Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG, der WpÜG-Angebotsverordnung, des BörsG, anwendbarer Vorschriften der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten und sonstiger im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot anwendbarer Rechtsvorschriften. Die Bieterin übernimmt keinerlei Verpflichtung zur Aktualisierung der bereitgestellten Informationen und Dokumente, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. JEDE PERSON, DIE ZUGANG ZU DIESEM ABSCHNITT DER WEBSITE ERHALTEN WILL, VERSICHERT UND GEWÄHRLEISTET, DASS SIE DIES LEDIGLICH ZU INFORMATIONSZWECKEN TUT.

GRUNDLAGE FÜR DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN

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Die Informationen sind nicht zur Veröffentlichung oder Verbreitung, weder direkt noch indirekt, in irgendeiner Rechtsordnung bestimmt, in der dies gesetzeswidrig wäre. Die Informationen sind nicht dazu bestimmt ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Zeichnungs- oder Kaufangebots oder eine Einladung zur Abgabe eines Kauf- oder Zeichnungsangebots für Wertpapiere darzustellen, stellen kein solches Angebot dar und stellen auch keine Aufforderung zur Stimmabgabe im Zusammenhang mit den Wertpapieren, die Gegenstand des Delisting-Angebots sind, in einer Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder eine solche Einladung rechtswidrig ist, noch soll es in einer Rechtsordnung, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder eine solche Einladung rechtswidrig ist, zu einem Verkauf, einer Ausgabe oder einer Übertragung von Wertpapieren kommen, die gegen geltendes Recht verstößt. Die Informationen dürfen nicht heruntergeladen oder von einer Person aus oder in einer Rechtsordnung, in der sie einen Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften darstellen würden oder könnten, abgerufen werden. Durch Klicken auf das untenstehende Feld "Ich bestätige" bestätigen Sie, dass Sie die Informationen keiner Person weiterleiten, übertragen, zeigen oder an sie verteilen (unabhängig von der Form, einschließlich elektronischer Übertragung). Insbesondere versichern Sie, dass Sie die Informationen weder ganz noch teilweise an Personen in Rechtsordnungen weiterleiten oder übermitteln, in denen eine solche Verbreitung durch geltendes Recht eingeschränkt sein kann. Die Nichteinhaltung solcher Einschränkungen kann einen Verstoß gegen die Gesetze und/oder Vorschriften einer solchen Rechtsordnung darstellen.

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